Neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025

19.12.2024
Neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025

Wir versenden in den nächsten Tagen die neuen Grundsteuerbescheide.

Die Grundsteuer wird ab dem Kalenderjahr 2025 unter Anwendung des satzungsmäßig beschlossenen Hebesatzes auf die Grundsteuermessbeträge bzw. Zerlegungsanteile nach neuem Recht festgesetzt und erhoben.

Aufgrund der umfangreichen digitalen Datenübermittlung bitten wir Sie als Eigentümer um Prüfung der Festsetzung.

Die Verwaltung ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Bei eventuellen Unklarheiten oder vermeintlichen Falschberechnungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Finanzbehörde.

Verwenden Sie hierzu bitte den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige gem. dem nachstehend abgedruckten Muster. Das erforderliche Formular ist beim Finanzamt, unter www.elster.de oder, in den Rathäusern oder hier zum Download erhältlich.

 

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg

Kategorien: Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft

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