Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - Gemeinde Röllbach

22.07.2024
für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "In der Bäune – Schmachtenberger Straße 7a" mit Flächennutzungsplanberichtigung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Gemeinde Röllbach

für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "In der Bäune – Schmachtenberger Straße 7a" mit Flächennutzungsplanberichtigung

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.07.2024 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "In der Bäune – Schmachtenberger Straße 7a" mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das entsprechende Gebiet beschlossen.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen Flur-Nrn. 496/3 und 496/4 (jeweils vollständig) sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 496/2 und 504. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 1.584m². Ausgewiesen wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO i. V. m.

§ 1 Abs. 6 BauNVO.

Der Lageplan des Bauamtes vom 14.01.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses

(siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus in Röllbach, Kirchgasse 10, im 1. Stock, im Fachbereich 2, Bauamt, während folgender Geschäftszeiten eingesehen werden:

 

Montag bis Mittwoch und Freitag:       8:15 – 12:00 Uhr

Donnerstag:                                       14:00 – 18:00 Uhr

 

Die Verwaltung bitten die Bürger jedoch Termine zur Einsicht der Pläne zu vereinbaren. Termine vereinbaren Sie unter:

Telefon Nr.: 09374-9799618 oder E-Mail: bauen@moenchberg.de

 

Verfahrensart

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan für das entsprechende Gebiet berichtigt werden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Ausweisung des Baugebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) soll eine Wohnbebauung auf den bereits erschlossenen Grundstücken ermöglicht werden.

 

 

Kategorien: Röllbach

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