18.09.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Röllbach
für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mönchberger Straße 7“ mit Flächennutzungsplanberichtigung
Der Gemeinderat Röllbach hat in der Sitzung vom 09.09.2024 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mönchberger Straße 7“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das entsprechende Gebiet beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen Flur-Nrn. 619/0 und 620/0 Gemarkung Röllbach (alle jeweils vollständig). Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 2.730m². Ausgewiesen wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO i. V. m.
§ 1 Abs. 6 BauNVO.
Der Lageplan des Bauamtes vom 29.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses
(siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus in Röllbach, Kirchgasse 10, im 1. Stock, im Fachbereich 2, Bauamt, während folgender Geschäftszeiten eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:15 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Die Verwaltung bitten die Bürger jedoch Termine zur Einsicht der Pläne zu vereinbaren. Termine vereinbaren Sie unter:
Telefon Nr.: 09374-9799618 oder E-Mail: bauen@moenchberg.de
Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan für das entsprechende Gebiet berichtigt werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Ausweisung des Baugebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Planbereich werden bis zu zehn seniorengerechte Wohneinheiten geplant.
Kategorien: Röllbach